Review: ENGWE EP-2 Pro

Ich beschäfte mich ja schon länger mit dem Thema E-Bike und dies war auch nicht das erste Rad aus chinesischer Produktion das ich unter die Lupe genommen habe. Allerdings war ich mir noch nie so unsicher ob ich damit in Deutschland überhaupt auf öffentlichen Straßen fahren darf.

Warum eigentlich ? Das Rad wird als EU-Version angeboten und der Hersteller gibt an das es nach
DIN EN 15194 zertifiziert ist. Ist das dann mein Problem als Nutzer wenn ich das glaube und ich dann damit unterwegs bin ?

Gute Frage, nächste Frage. Das Thema beschäftigt mich jetzt auf jeden Fall und da bleibe ich am Ball bis ich eine belastbare Antwort die am besten noch rechtssicher ist habe.

HerstellerENGWE
BezeichnungEP-2 Pro, EU Version
Preis929 Euro
Motor750 Watt, in der Spitze bis 960 Watt
Batterie48 Volt, 13 Ah, 624 Wh
Ladegerät2A Ladestrom
DisplayYL80C - Bike Controller
Fahrstufen5
Höchstgeschwindigkeit25 km/h
Reichweite120 Kilometer bei flacher Strecke mit glattem Untergrund und einem Fahrergewicht von 75kg
Gewicht30kg
Zuladung150kg
SchaltungShimano 7 Gang Tourney
BremsenScheibenbremsen, keine Marke, Seilzug
Reifen20" x 4", No Name
Farbenorange, grau und schwarz
AusstattungGepäckträger, Klingel, Licht vorne und hinten, Bremslicht
HerstellerENGWE
BezeichnungEP-2 Pro, EU Version
Preis929 Euro
Motor750 Watt, in der Spitze bis 960 Watt
Batterie48 Volt, 13 Ah, 624 Wh
Ladegerät2A Ladestrom
DisplayYL80C - Bike Controller
Fahrstufen5
Höchstgeschwindigkeit25 km/h
Reichweite120 Kilometer bei flacher Strecke mit glattem Untergrund und einem Fahrergewicht von 75kg
Gewicht30kg
Zuladung150kg
SchaltungShimano 7 Gang Tourney
BremsenScheibenbremsen, keine Marke, Seilzug
Reifen20" x 4", No Name
Farbenorange, grau und schwarz
AusstattungGepäckträger, Klingel, Licht vorne und hinten, Bremslicht

Update vom 07.01.2024

Ich habe die Kanzlei WBS.LEGAL um eine Ersteinschätzung der Frage „wer haftet wenn ich mit einem Pedelc im öffentlichen Straßenverkehr in Deutschland unterwegs bin welches eine gefälschte CE-Kennzeichnung hat“.

Hier die Antwort vom 29.12.2023:

Vielen Dank für Ihre Anfrage. Gerne kümmern wir uns um Ihr
Anliegen. Ich habe mir Ihren Sachverhalt unverbindlich angesehen und kann Ihnen
zunächst folgende unverbindliche Ersteinschätzung dazu geben:

Grundsätzlich ist es die Verantwortung des Herstellers die CE-Kennzeichnung anzubringen. Nach einem Urteil des OLG Frankfurt (Az.: 6 U/23/26) kann es aber sein, dass ein Verkäufer dafür haftet, wenn das von Ihm angebotene Produkt nicht mit einer CE-Kennzeichnung versehen ist. Obwohl man von einem durchschnittlich informierten und sachkundigen Verbraucher ausgeht, kann dieser nicht wissen, wann eine CE-Kennzeichnung gefälscht ist. Bringt der Hersteller die CE-Kennzeichnung an, obwohl die Voraussetzungen nicht erfüllt sind, muss dieser im Schadensfall vermutlich vollumfänglich haften, da es seine Aufgabe sein müsste, entsprechende Tests durchzuführen, um die Konformität sicherzustellen. Der Händler/Verkäufer haftet aber selbst für seine veröffentlichten Angebote. Fälscht der Hersteller die CE-Kennzeichnung kann es möglich sein, dass der Händler/Verkäufer  Schadensersatzansprüche gegen den Hersteller direkt hat, trotzdem haftet der Händler/Verkäufer für seine eigenen Produktangebote.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen damit weiterhelfen. Sollten noch
weitere Fragen aufkommen, können wir Sie gerne weiterhin anwaltlich beraten und
vertreten.

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